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AG Wiesloch, 01.02.2013 - 1 C 377/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 01.02.2013 - 1 C 377/11
- LG Heidelberg, 25.09.2014 - 1 S 15/13
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 25.09.2014 - 1 S 15/13
Lebensversicherungsvertrag: Nicht hinreichend deutlich hervorgehobene …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 01.02.2013, Az. 1 C 377/11, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch, Az. 1 C 377/11, vom 01.02.2013 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 1.253,26 EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Zustellung der Klage zu bezahlen.